Wartung, Prüfung, E-Check

Prüfungs- und Wartungsintervalle: Das müssen Praxisinhaber wissen

Kategorie: Technischer Service
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Welche Geräte in der Zahnarztpraxis wie oft gewartet werden müssen, legen gesetzliche Vorgaben und Normen fest. Die sind komplex – unsere Tipps helfen bei der effizienten Umsetzung.

Grundsätzlich unterliegen alle in der Zahnarztpraxis verwendeten Geräte der Prüfungs- und Instandhaltungspflicht, vom Kleingerät bis zum Amalgamabscheider. Bei der Terminplanung mit den dentalen Servicetechniker müssen deshalb auch alle vorhandenen Praxisgeräte mit den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben und Wartungsintervallen Berücksichtigung finden.

  • Die Praxisversorgung (Saugmaschine, Kompressor, Abscheider) muss in der Regel jährlich gewartet werden, um den störungsfreien Praxisbetrieb zu gewährleisten. Wichtig ist hier unter anderem der jährliche Filterwechsel.
  • Auch bei Behandlungseinheiten empfehlen die Hersteller üblicher Weise jährliche Wartungsintervalle. Dazu kommen weitere Vorgaben zur Prüfung, etwa die STK/MTK
  • Bei Röntgengeräten sind die vorgeschriebenen Prüfungen und die Wartungsintervalle abhängig vom Gerätetyp.
  • Für Kleingeräte, wie zum Beispiel Polymerisationslampen, wiederum sind regelmäßige E-Checks nach der Unfallverhütungsvorschrift VBG 3 Pflicht, bei denen die Elektro-Geräte auf etwaige technische Mängel geprüft werden.
  • Einige Hygienegeräte erfordern darüber hinaus eine regelmäßige Validierung 

Da sich die Intervalle je nach Gerät und Hersteller unterscheiden können, ist der Blick ins Handbuch bzw. die Gebrauchsanleitung des Herstellers ratsam. Besonders komfortabel arbeitet es sich mit dentalen Geräten, die automatisch auf anstehende Wartungen hinweisen. Viele moderne Behandlungseinheiten und Hygienegeräte wie Sterilisatoren verfügen mittlerweile über eine solche Funktion.  

Der Technik-Flüsterer erklärt: Wartungsintervalle der Geräte in der Zahnarztpraxis

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FAQs: Häufig gestellte Fragen zu Wartungsintervallen

Wartungen und Prüfungen der Geräte durch einen qualifizierten Dentaltechniker sorgen für Sicherheit und minimieren das Risiko für spontane Defekte, die den Praxisablauf zum Erliegen bringen können.  

Wann aber ist welche Kontrolle fällig? Wie lässt sich sicherstellen, dass jedes Gerät normgerecht gewartet wird? Und welche Ansprüche werden an die dazugehörige Dokumentation gestellt? Eine Übersicht. 

Zahn

Wartungsverträge erleichtern die Einhaltung der Fristen

Langfristige Investitionen in gute Wartungsverträge für die Geräte eriner Zahnarztpraxis sind für viele Praxen betriebswirtschaftlich besonders sinnvoll und entlasten zugleich das Praxis-Team. 

Der Technische Service von Henry Schein bietet ein breites Spektrum möglicher Wartungsverträge. Das Angebot reicht von Verträgen für einzelne Geräte bis hin zu ganzen Prozessketten (z. B. Instrumentenaufbereitung). Gemeinsam mit der Praxis wird ein individueller Wartungsplan zusammengestellt. Hierbei gilt: Je mehr Geräte in den Vertrag eingeschlossen werden und je länger die Laufzeit ist, desto attraktiver sind die monatlichen Kosten. 

Ein besonderes Modell des Wartungsvertrags bei Neugeräten ist im Full-Service-Leasing von Henry Schein enthalten. Hier sind die Kosten für die Wartung gemäß Herstellervorgaben bereits über die monatliche Leasing-Rate abgedeckt. So wird die finanzielle Belastung noch planbarer und transparenter.

Warum auch im (Praxis-)Labor Wartungsverträge besonders sinnvoll sind, lesen Sie hier:

Mehr erfahren: Wartungsverträge
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Aktuelle Kundenstimme zum Technischen Service von Henry Schein Dental Deutschland

"Unser Kompressor hat am Tag nach unserem Urlaub gestreikt. Der technische Service hat uns schnell einen Techniker geschickt, der den Kompressor wieder zum Laufen gebracht hat. Vielen Dank dafür. Mir hat sehr gut gefallen, dass der Techniker versucht hat den Schaden zu beheben und nicht gleich auf ein Neugerät gedrängt hat."

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vom 24.05.2022
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