Grundsätzlich sind die weiter unten beschriebenen Vorgaben und Empfehlungen zur allgemeinen Hygiene im Umgang mit zahntechnischen Werkstücken und Abformungen geeignet, eine Übertragung des neuen Corona-Virus (SARS-COV-2) zwischen Dentallabor und Praxis zu verhindern. Zugleich rückt aber der Schutz der Mitarbeiter vor einer Ansteckung innerhalb des Dentallabors stärker in den Vordergrund.
Mit der Corona-Pandemie haben sich die Anforderungen an den Infektionsschutz in allen Betrieben in Deutschland verschärft. Laborinhaber müssen zusätzliche weitere Maßnahmen ergreifen, um ihre Mitarbeiter von einer Infektion am Arbeitsplatz zu schützen, z. B. mit einem Corona-Hygieneplan. Über die aktuell geltenden rechtlichen Vorschriften informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, unter anderem findet sich dort die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) (Quelle: BMAS, Geltungsdauer beachten)
Beispiel für Maßnahmen im Hygieneplan:
- Maskenpflicht in bestimmten Bereichen, Bereitstellung von Mund-Nasen-Schutz
- regelmäßige Reinigung von Türklinken, Ablageflächen, gemeinsam genutzte Gegenstände und Maschinen
- Desinfektionsspender am Laboreingang
- Luftreiniger im Dentallabor zur Aufnahme von Bakterien und Viren
Mehr Informationen zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden Sie im Beitrag Personalführung und Corona: Tipps für Zahnarztpraxis- und Laborinhaber.
Auch der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) hat zu Beginn der Pandemie Hinweise zu Arbeitsschutzstandards in zahntechnischen Meisterlaboren zusammengefasst in einer > Informationsschrift "SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard - Zahntechnik" (Quelle: VDZI).