Hygiene im Dentallabor

Hygiene im Dentallabor: Diese Regeln und Empfehlungen sollten Sie kennen

Kategorie: Management Dentallabor
Hygiene im Dentallabor ist eine Selbstverständlichkeit? So sollte es sein und so ist es auch in den meisten Laboren. Und doch ist es nicht erst seit der Corona-Pandemie sinnvoll, sich regelmäßig mit der eigenen Hygienekette und den aktuellen Standards für zahntechnische Betriebe zu befassen. Lesen Sie hier, wie Dentallabore zusammen mit ihren Zahnarztkunden in Sachen Hygiene ein optimales Vorgehen definieren können.

Die Hygiene in Zahnarztpraxen oder Krankenhäusern steht immer wieder im öffentlichen Fokus. Es herrschen strenge Regeln. Und im „Handwerksbetrieb“ Dentallabor? Auch hier wird von den Zahnärzten und Patienten ein hoher Standard erwartet. Sauberkeit gehört zur Visitenkarte des Labors. Strikte Vorgaben und behördliche Kontrollen wie in der Zahnmedizin sucht man aber vergeblich.

Der Ausgangspunkt für gute Hygiene im Dentallabor: Legen Sie klare Prozesse und Verantwortlichkeiten fest. Einen hohen Standard der Hygiene im eigenen Dentallabor erreicht man nur, wenn Verantwortlichkeiten und Anforderungen klar definiert werden - und wenn alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür sensibilisiert sind, diese sinnvoll umzusetzen.

Aktuell: Hygiene im Dentallabor in Zeiten der Corona-Pandemie

Grundsätzlich sind die weiter unten beschriebenen Vorgaben und Empfehlungen zur allgemeinen Hygiene im Umgang mit zahntechnischen Werkstücken und Abformungen geeignet, eine Übertragung des neuen Corona-Virus (SARS-COV-2) zwischen Dentallabor und Praxis zu verhindern. Zugleich rückt aber der Schutz der Mitarbeiter vor einer Ansteckung innerhalb des Dentallabors stärker in den Vordergrund.

Mit der Corona-Pandemie haben sich die Anforderungen an den Infektionsschutz in allen Betrieben in Deutschland verschärft. Laborinhaber müssen zusätzliche weitere Maßnahmen ergreifen, um ihre Mitarbeiter von einer Infektion am Arbeitsplatz zu schützen, z. B. mit einem Corona-Hygieneplan. Über die aktuell geltenden rechtlichen Vorschriften informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, unter anderem findet sich dort die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) (Quelle: BMAS, Geltungsdauer beachten)

Beispiel für Maßnahmen im Hygieneplan:

  • Maskenpflicht in bestimmten Bereichen, Bereitstellung von Mund-Nasen-Schutz
  • regelmäßige Reinigung von Türklinken, Ablageflächen, gemeinsam genutzte Gegenstände und Maschinen 
  • Desinfektionsspender am Laboreingang 
  • Luftreiniger im Dentallabor zur Aufnahme von Bakterien und Viren

Mehr Informationen zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden Sie im Beitrag Personalführung und Corona: Tipps für Zahnarztpraxis- und Laborinhaber.

Auch der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) hat zu Beginn der Pandemie Hinweise zu Arbeitsschutzstandards in zahntechnischen Meisterlaboren zusammengefasst in einer >  Informationsschrift "SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard - Zahntechnik" (Quelle: VDZI).

Wo Gefahren lauern: Sicherheit an der Schnittstelle zur Zahnarztpraxis

Abformungen, Bissregistrate, Restaurationen, Hilfsstrukturen etc. stehen im Mund des Patienten in Kontakt mit Speichel und gegebenenfalls Blut. Über diesen Weg können nicht nur Corona-Viren, sondern auch andere Krankheitserreger, Bakterien und Pilze in das Dentallabor gelangen.

  1. Um Mitarbeiter im Dentallabor vor einer Infektion durch Speichel oder Blut zu schützen, müssen eine sichere Reinigung und eine effektive Desinfektion erfolgen.
  2. Aber auch in die andere Richtung – vom Labor in die Praxis – sind Kontaminationen ein Risiko. Hier liegt der Schwerpunkt auf dem Schutz des Patienten.
Wer für die Hygiene im Dentallabor verantwortlich ist

Laut DAHZ (Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin) obliegt die Beurteilung des hygienisch einwandfreien Zustandes eines zahntechnischen Werkstückes dem Zahnarzt. Für das Einhalten einer validierten Hygienekette bedarf es der Abstimmung zwischen Praxis und Labor. Gemeinsam sollte ein validiertes Hygieneprotokoll definiert werden.

Eine Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (RKI) besagt, dass alle kontaminierten Objekte in der Zahnarztpraxis – also vor Abgabe an das Dentallabor – zu reinigen und zu desinfizieren sind. Das Dentallabor kann nicht davon ausgehen, dass jede Abformung oder der getragene Zahnersatz in der Zahnarztpraxis desinfiziert worden ist.

Tipp: Sprechen Sie mit Ihren Zahnarztkunden und definieren Sie Aufgabenbereiche! Alle Verantwortlichkeiten sollten klar verteilt sein.

Anforderungen an den Desinfektionsplatz im Dentallabor

Gesetzlich definierte Anforderungen lassen vielfältige Hygienemaßnahmen notwendig werden. Nachfolgend werden beispielhaft einige Anforderungen an den Desinfektionsplatz im Labor genannt.

  • Der Desinfektionsplatz sollte als solcher gekennzeichnet sein (z. B. durch das Symbol „Biogefährdung“).
  • Die Arbeits- und Ablageflächen sollten ausreichend Platz bieten für:

kontaminierte Materialien,
eine Desinfektions- und Reinigungseinrichtung sowie
eine getrennte Fläche für desinfizierte Materialien.

  • Die Oberflächen des Arbeitsplatzes müssen feucht zu reinigen und zu desinfizieren sein.
  • In unmittelbarere Nähe des Desinfektionsplatzes sollte sich ein Händewaschplatz befinden – mit fließendem warmen und kalten Wasser, Hautreinigungs- und Desinfektionsmittel aus dem Direktspender, Einmalhandtücher.

Auch die eingesetzten Desinfektionsmittel müssen Anforderungen erfüllen - sie sollten zumindest die nachgewiesene Wirksamkeit “begrenzt viruzid“ haben, für das jeweilige Abformmaterial zugelassen und z. B. beim VAH (Verbund für Angewandte Hygiene) für die routinemäßige Desinfektion gelistet sein.

Zitatzeichen
Autorbild

Die gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen sind vielfältig. Zahntechnische Labore sollten sich regelmäßig einen aktuellen Überblick über die Gesetzeslage verschaffen. Hier können Hygieneexperten zum wertvollen Berater werden.

– Otto Wiechert
Hygiene-Spezialist

Überlassen Sie nichts dem Zufall – optimales Hygienemanagement

Die gesetzlichen Richtlinien und Verordnungen sind Basis für das Hygienemanagement im Dentallabor. Dazu gehören z. B.:

  • Hygiene-Empfehlung des Robert Koch-Instituts,
  • Medizinproduktegesetz (MPG)
  • Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV),
  • Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV).

Tipp: Der Verband der Deutschen Zahntechniker-Innungen (VDZI) hat innerhalb der Arbeitsgruppe „Hygiene- und Desinfektionskosten im gewerblichen Dentallabor“ eine Informationsschrift mit dem Titel > Gesundheitsschutz durch Hygiene im zahntechnischen Labor veröffentlicht, die Sie beim VDZI bestellen können.

Änderungen seit Mai 2021: EU-MDR mit Folgen für Qualitätsmanagement und Hygieneprozesse im Dentallabor

Im vergangenen Jahr ist die neue Medical Device Regulation (MDR) der EU vollständig in Kraft getreten. Damit werden unter anderem die Vorgaben für die Dokumentation über die Herstellung bzw. Rückverfolgbarkeit von Medizinprodukten verschärft. Auch zahntechnische Labore sind von dieser Änderung betroffen.

Unter anderem ist damit ein QM-System für Dentallabore vorgeschrieben. Außerdem wird die Klassifikation verschiedener Medizinprodukte geändert. Informationen zur Umsetzung der MDR im Dentallabor und zur Auswahl einer geeigneten Software für die MDR-konforme Dokumentation finden sie in diesen Beiträgen:

vom 22.06.2022
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