1. Sind der unreine Bereich und der reinen Bereich getrennt?
Diese Vorschrift ist relativ neu und daher in vielen älteren Praxen noch nicht umgesetzt. Ihr Nachfolger wird jedoch großen Wert auf ausreichend Platz für Aufbereitung und Sterilisation legen.
2. Sind Ihre Hygieneräume bereits in das Praxisnetzwerk eingebunden?
Bei neuen Geräten ist die Vernetzung schon Standard und bietet viele Vorteile, wie etwa die Fernwartung bei Softwareproblemen. Gerade jüngere Zahnärzte wünschen sich von Anfang an eine voll vernetzte Praxis.
3. Entspricht Ihr Hygienestandard den gesetzlichen Vorgaben?
Das wird Ihren Nachfolger besonders interessieren, denn er übernimmt mit der Praxis auch die volle Verantwortung dafür. Und Prüfer sind nach einem Inhaberwechsel in der Regel wesentlich kritischer als bei Bestandspraxen.
4. Ist Ihr Personal schulungsmäßig auf dem neuesten Stand?
Häufig wird ein Nachfolger froh sein, wenn er ein eingespieltes Praxisteam mit übernehmen kann. Er wird jedoch den Ausbildungsstand Ihrer Mitarbeiter kritisch hinterfragen. Durch regelmäßige Nachschulungen und Fortbildungsmaßnahmen können Sie im Vorwege dafür sorgen, dass niemand aus dem Team seinen Arbeitsplatz verliert.
5. Entsprechen die Sozial- und Umkleideräume den Vorgaben?
Haben Sie eine Lösung für die heute vorgeschriebenen Umkleidemöglichkeiten sowie den Sozialraum? Der Umkleideraum sollte so gestaltet sein, dass die Bereiche für private Kleidung und Praxisbekleidung klar voneinander getrennt sind. Dafür ist ausreichend Platz in Schränken erforderlich.
6. Ist genügend Lagerplatz und ein Nebenraum vorhanden?
Für die Entsorgung von Schmutzwasser, die Abfallentsorgung und die Lagerung von Produkten im Aufbereitungsraum, die nicht unmittelbar die Aufbereitung betreffen, müssen rechtlich zulässige räumliche Lösungen vorhanden sein. Dieser Punkt ist bei Begehungen immer wieder Thema und deswegen für Praxisgründer nicht unwichtig.