Leasing für die Zahnarztpraxis: Finanzierung voller Vorteile

Kategorie: Finanzen und Versicherungen
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Leasing oder Kredit für die Finanzierung von Investitionen in die Zahnarztpraxis? Kann man auch einen Intraoralscanner leasen? Und wie sichere ich die Investitionsgüter am besten ab? Antworten liefert Michael Hage, Finanzexperte von Henry Schein Financial Services.

Leasing, Kredit oder Barkauf - bei Investitionen in die Zahnarztpraxis haben Praxisinhaber  verschiedene Finanzierungsoptionen. Während es für den Barkauf heute keine rationalen Gründe gibt, bieten Leasing und Darlehen je nach Zeitpunkt und individueller Situation der Zahnarztpraxis unterschiedliche Vorteile, etwa in Bezug auf die steuerlichen Effekte.

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Die Basis für jede gesunde Zahnarztpraxis bilden wirtschaftlich sinnvolle, steueroptimierte und nachhaltige Investitionen. Beim Leasing können Sie Ihre Steuerlast am stärksten senken. Damit ist diese Investitionsform oft auch dann die bessere Wahl, wenn Sie die Geräte beim Kauf vollständig bezahlen könnten.

– Michael Hage
Leiter Henry Schein Financial Services

Der klassische Bankkredit ist auch bei Zahnärzten die bekannteste Finanzierungsform. Die langen Abschreibungszeiten wirken sich jedoch auf die steuerlichen Effekte aus, zugleich wird die Liquidität belastet.

Attraktive Alternative: Leasing von Intraoralscannern, CAD/CAM- oder Prophylaxe-Geräten oder von neuen Behandlungseinheiten für die Zahnarztpraxis. Mit kurzen Laufzeiten und Leasing-Sonderzahlungen lassen sich die steuerlichen Effekte optimieren. Jede Rate ist steuerlich anrechenbar. Die Liquidität wird geschont.

Die Vorteile des Leasings im Detail

Der Grund: Während sofort bezahlte oder per Kredit finanzierte Geräte über 96 Monate abgeschrieben werden, lässt sich der Zeitraum beim Leasing z.B. von Hygienegräten auf bis zu 48 Monate verkürzen. Auf diesem Wege können jedes Jahr 25 % der Anschaffungskosten (zzgl. Zinsen innerhalb der Leasingrate) steuerlich geltend gemacht werden. Das übersteigt den Effekt der degressiven Abschreibung deutlich, da hier jedes Jahr nur 25% des jährlich sinkenden Restbuchwertes abgeschreiben werden dürfen.

Im Endeffekt können Inhaber und Inhaberinnen einer Zahnarztpraxis beim Leasing also deutlich höhere Beträge abschreiben.

Je mehr es auf das Jahresende zu geht, umso mehr steigen die steuerlichen Vorteile: Sofern Zahnärzte Einnahme-Überschuss-Rechner sind, können sie selbst bei Lieferung im Dezember noch 30 % der Investitionskosten im laufenden Jahr steuerlich geltend machen.

Neben den steuerlichen Vorteil gibt es weitere Aspekte und Angebote, die Leasing-Lösungen für die Zahnarztpraxis immer beliebter machen. Das nachfolgend beschriebene Leasing-Modell geht in besonderem Maße auf die Anforderungen von Zahnarztpraxen ein.

HIT-Leasing: Immer die aktuelle Gerätegeneration im Einsatz

Die Innovationszyklen von vielen Geräten in der Dentalwelt werden immer kürzer. Insbesondere im CAD/CAM-Bereich folgt eine Gerätegeneration auf die nächste. Die klassische Kreditfinanzierung macht den Kreditnehmer nach einigen Jahren der Ratenzahlung zum Eigentümer eines Gerätes. Das ist dann jedoch, angesichts der dann aktuellen Gerätegeneration, schon wieder veraltet.

Speziell für hochinnovative Technologien haben die Spezialisten von der DLL Leasing GmbH und Henry Schein Financial Services deshalb das HIT-Leasing für die Zahnarztpraxis entwickelt. Gezahlt wird nur die Nutzung des Geräts, nicht aber die Anschaffung. Am Ende der Laufzeit des Leasing-Vertrags kann das Gerät zurückgeben und auf die neueste Generation gewechselt werden, ohne den vollen Kaufpreis zu bezahlen. Zugleich besteht weiterhin die volle Flexibilität, denn auch eine Verlängerung oder ein Kauf ist möglich.

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Intraoralscanner leasen

Das Leasing eines Intraoralscanners ist in vielen Fällen ein sinnvoller Weg, um den Einstieg in die digitale Abformung unkompliziert und risikoarm zu gestalten. Denn der direkte Kauf kann hohe Kapitalbindung und das Risiko eines schnell veraltenden Geräts bedeuten.

Ein Leasing-Modell bietet im Vergleich zum Kauf eine Reihe von Vorteilen:

Liquiditätsschonung: Statt sofort einen hohen Betrag zu investieren, verteilen Sie die Kosten über einen festgelegten Zeitraum. Sie binden  kein Kapital und behalten finanziellen Spielraum für andere Investitionen. Das erleichtert die Finanzplanung und minimiert das finanzielle Risiko. Auf Wunsch starten Sie mit sechs zahlungsfreien Monaten.

Aktuellste Technologie: Nach dem Ende des Leasingvertrags steht es Ihnen frei, zum neuesten Modell zu wechseln. Das gilt auch dann, wenn die gezahlten Leasingraten - wie bei unserem HIT-Leasing - unter dem ursprünglichen Kaufpreis liegen. So sind Sie immer auf dem aktuellen Stand der Technik.

Flexibilität: Leasingverträge können oft an die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen Ihrer Praxis angepasst werden. Entscheiden Sie selbst über die Laufzeit und haben Sie die Option, das Gerät am Ende zu übernehmen oder auf ein aktuelleres Modell zu wechseln.

Zudem bringt das Leasing häufig steuerliche Vorteile. Wie oben beschrieben können Leasingraten als Betriebsausgaben steuerlich voll abgesetzt werden. Dies mindert den Gewinn der Praxis und reduziert so Ihre Steuerlast.

Der Grund: Beim Leasing kann die Vertragslaufzeit eines Intraoralscanners auf bis zu 36 Monate verkürzt werden, während das Gerät beim Kauf über 60 Monate abgeschrieben würde. Jede gezahlte Rate kann so steuerlich sofort geltend gemacht werden. Darüber hinaus können Sie von voll absetzbaren Leasingsonderzahlungen zu Vertragsbeginn profitieren.

Besonders bei Investitionen am Jahresende zeigen sich die Vorteile: Selbst bei Lieferung im Dezember können Praxisinhaber, sofern sie Einnahme-Überschuss-Rechner sind, 30% der Investitionskosten eines Intraoralscanners noch im selben Jahr steuerlich geltend machen. 

Laufzeit und Konditionen von Leasingverträgen sind flexibel. Eine Variante ist ein Vertrag mit einem zahlungsfreien ersten halben Jahr. Bei dieser Leasing-Variante steht die Schonung der Liquidität im Vordergrund, die Steuerersparnis startet erst später.

In beiden Fällen bleiben alle Optionen offen: Am Ende der Laufzeit kann das Gerät bequem zurückgeben werden, wenn wieder die neuste Generation des Intraoralscanners zum Einsatz kommen soll. Sollten die Praxis das Gerät behalten wollen, ist dies auch problemlos machbar.

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Intraoralscanner leasen: So einfach geht’s
  1. Nutzen Sie eine unserer Beratungsmöglichkeiten, um das für Sie passende Modell zu finden.
  2. Wählen Sie das gewünschte Gerät aus und besprechen Sie die Details des Leasingvertrags mit dem Leasinggeber.
  3. Unterzeichnen Sie den Vertrag.
  4. Das Gerät wird an Ihre Praxis geliefert und installiert.
  5. Sie zahlen eine monatliche Leasingrate für die Nutzung des Geräts.
  6. Am Ende des Vertrags haben Sie mehrere Optionen: das Gerät zurückgeben, den Vertrag verlängern oder das Gerät übernehmen.
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Prophylaxe-Geräte leasen

Leasing lohnt sich auch für die Finanzierung eines neuen Prophylaxe-Geräts. Grundsätzlich macht sich der gezielte Ausbau der Prophylaxe-Abteilung finanziell immer bezahlt. Und wer die erforderlichen Pulverstrahlgeräte oder Behandlungseinheiten least, profitiert meist besonders. Denn die gezahlten Leasingraten können den gestiegenen Praxisumsätzen gegenübergestellt werden und so den zu versteuernden Gewinn senken.

Natürlich wird auch ein Steuereffekt per Barkauf oder Kreditfinanzierung erzielt. Doch beim Leasing der sind die absetzbaren Beträge deutlich geringer, weil Sie an lange Abschreibungszeiten gebunden sind. Mit Leasing können Sie die Steuerlast daher am stärksten senken. Diese Finanzierungsform ist somit auch dann empfehlenswert, wenn Sie die Geräte bei Kauf vollständig bezahlen könnten.

Ein weiterer Vorteil des Leasings von Prophylaxegeräten besteht in der Flexibilität am Laufzeitende. Es ist häufig ratsam, den Patienten bei Selbstzahlerleistungen moderne Behandlungsmethoden zu bieten. Alternativ haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, die Geräte zu kaufen oder den bestehenden Vertrag zu verlängern.

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Investieren Sie steueroptimiert mit einer geringen Belastung Ihres Cash-flows in Geräte, die Sie für eine moderne und zeitgemäße Behandlung benötigen und sichern Sie diese gegen Ausfall und Untergang ab.

– Michael Hage
Leiter Henry Schein Financial Services

Elektronik-Versicherung für umfassenden Schutz von Investitionsgütern

Selbst das Handy lassen heute viele Menschen gleich bei Kauf gegen Stürze versichern. Das kann im Einzelfall sinnvoll sein. Warum also nicht noch besser die Geräte schützen, mit denen das Einkommen verdient wird?

Bei Abschluss eines Leasingvertrags bietet der weltweite Leasingpartner von Henry Schein, die DLL Leasing GmbH in Zusammenarbeit mit dem HDI eine Versicherungslösung an, in der sogar die sogenannten „inneren Betriebsschäden elektronischer Bauteile“ beinhaltet sind. Im Klartext heißt das, dass nicht nur die äußeren Schäden, die durch Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl, Fehlbedienung, Fahrlässigkeit usw. entstehen, abgedeckt sind. Auch die Kosten für bspw. Röntgenröhren oder Platinen einer Behandlungseinheit, wenn diese ohne Einwirkung von außen kaputt gehen, sind beinhaltet. Die meisten Versicherer decken diese Schäden nicht ab.

Vorraussetzung ist hierbei, dass die Geräte nachweislich gemäß Herstellervorgaben gepflegt und gewartet werden. Insofern erscheint eine Kombination mit einem Wartungsvertrag besonders sinnvoll.

Beratungsmöglichkeiten durch Finanz- und Steuerexperten

Auch wenn Leasing viele Vorteile bietet, ist immer eine Analyse notwendig, um zu erkennen:  Ist im konkreten Fall eine Leasingfinanzierung oder eine Kreditfinanzierung vorteilhafter?

Diese Entscheidung sollte entsprechend der individuellen Situation einer Praxis getroffen werden.

Auch der Zeitpunkt spielt eine Rolle, nicht zu vergessen mögliche neue oder einmalige steuerliche Möglichkeiten, die Sie bei Ihrem Steuerberater erfragen sollten.

Grundsätzlich hängt es zum einen von der erwarteten Steuerlast, zum anderen aber auch von der Liquidität einer Praxis ab, welches Finanzierungsmodell am besten passt.  Um die für Sie optimale Finanzierungsform zu finden, sollten Sie sich von einem Finanzexperten beraten lassen und auch das Gespräch mit Ihrem Steuerberater suchen.

Sie haben Fragen zu Wirtschaftlichkeit und Finanzen in der Zahnarztpraxis oder möchten mehr Informationen zu den beschriebenen Leasing-Angeboten? Gerne beraten wir Sie. Kontaktieren Sie uns einfach über das unten stehende Formular.

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Zur Person

Michael Hage ist seit Mai 2010 Leiter von Henry Schein Financial Services. Der studierte Diplom-Betriebswirt berät gemeinsam mit seinem Team Praxisinhaber und Laborbesitzer zu allen Fragen der Finanzierung .

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vom 15.06.2024
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