E-Check Zahnarztpraxis

E-Check in der Zahnarztpraxis: Vorgeschrieben für Elektrogeräte

Kategorie: Technischer Service
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Wo Strom fließt, muss für Sicherheit gesorgt werden. In Zahnarztpraxen ist für elektrische Anlagen und Geräte deshalb der sogenannte E-Check vorgeschrieben. Was genau das ist und wie Sie die sicherheitstechnische Kontrolle korrekt durchführen lassen, erfahren Sie hier.

Der E-Check ist eine verpflichtende Geräteprüfung. Er umfasst die elektrische Anlage in der Zahnarztpraxis sowie alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel, die darin eingesetzt werden, seien sie fest eingebaut (ortsfest) oder beweglich (ortsveränderlich). Das betrifft nicht nur Behandlungsgeräte, sondern auch Computer, Staubsauger, Kaffeemaschinen und Ähnliches.

Alle diese Geräte müssen sich in einwandfreiem Zustand befinden, das heißt, sie müssen die Sicherheitsvorgaben für elektrische Anlagen erfüllen. Diese sind in den VDE-Bestimmungen geregelt (VDE = Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.). Das Bestehen des E-Checks bestätigt eine entsprechende Prüfplakette.  

Die Grundlage für die Prüfung dieser Arbeitsmittel findet sich in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Vorschrift 3. Hier wird auch deutlich, welchem Zweck die Prüfung dient: Sie soll sicherstellen, dass Mitarbeiter und Patienten in der Praxis vor den Gefahren elektrischer Energie geschützt werden, denn ungeprüfte Geräte sind ein potenzielles Risiko. Der E-Check muss deshalb auf Verlangen nachgewiesen werden können – gegenüber Versicherungen, Berufsgenossenschaften und der Gewerbeaufsicht.  

Inhaltsübersicht

Was passiert beim E-Check in Zahnarztpraxis oder Labor?

Die Prüfung besteht aus mehreren Schritten, die die Fachperson nacheinander abarbeitet. Die elektrischen Anlagen werden zunächst von außen begutachtet; diese Sichtprüfung dient dazu, Defekte wie beschädigte Kabel oder falsche Sicherungen aufzudecken. Auch Stromkreise, Stecker und Steckdosen, Kabel und Schalter werden kontrolliert.

Sind alle Elektrogeräte fachgerecht abgesichert? Wurden Installationen nachträglich verändert und, falls ja, entsprechen diese Veränderung den Vorgaben?

Für die Durchführung des E-Checks kommt eine Elektrofachkraft - zum Beispiel ein Dentaltechniker des technischen Service - in die Praxis, die alle elektrischen Anlagen, Geräte und Betriebsmittel überprüfen kann.

Wie viel Zeit der E-Check in Anspruch nimmt, hängt davon ab, was und wie viel zu prüfen ist. Möglicherweise ist alles in ein paar Stunden erledigt; bei umfangreichem Prüfbedarf kann es aber auch ein paar Tage dauern. Planen Sie also genug Zeit ein, damit der Zugang zu den Anlagen gewährleistet ist.

Wie oft muss der E-Check durchgeführt werden?

Die DGUV-Vorschrift gibt Richtwerte für die Prüfintervalle vor, die sich an den üblichen Betriebs- und Umgebungsbedingungen orientieren. Als Praxisbetreiber sind Sie dafür verantwortlich, aus diesen Richtwerten in Verbindung mit den Bedingungen in Ihrer Praxis die Prüffristen selbst festzulegen. Das gilt in mehreren Fällen:

  • für die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme
  • nach Änderungen oder Instandsetzungen
  • in bestimmten Intervallen

Die Fristen dürfen nicht zu lang sein, damit absehbare Mängel rechtzeitig festgestellt werden können – Orientierung geben die entsprechenden elektrotechnischen Regeln.

Für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel gilt etwa eine Prüffrist zwischen einem Jahr und vier Jahren; für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel wird ein Richtwert von sechs Monaten und ein Maximalwert von bis zu zwei Jahren angegeben.

Die Fristen unterscheiden sich nach Art der Anlage/des Betriebsmittels. Am besten legen Sie deshalb ein Prüfbuch an, in dem Sie die Wartungsintervalle entsprechend eintragen – so ist klar ersichtlich, wie oft der E-Check fällig ist. Zudem können Sie die Eintragungen bei Bedarf vorlegen.

Ein sorgfältig gepflegtes Bestandsverzeichnis erleichtert die Arbeit enorm. Achten Sie deshalb darauf, dass neue Geräte dort umgehend aufgenommen werden.

E-Check: Prüffristen für Zahnarztpraxis-Geräte

Prüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel

Prüffrist: 4 Jahre

Art der Prüfung: auf ordnungsgemäßen Zustand

Prüfer: Elektrofachkraft

Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel 
(DIN VDE 0100 Gruppe 700)

Prüffrist: 1 Jahr 

Art der Prüfung: auf ordnungsgemäßen Zustand

Prüfer: Elektrofachkraft

Schutz-maßnahmen mit Fehlerstrom-Schutz-einrichtungen in nichtstationären Anlagen

Prüffrist: 1 Monat

Art der Prüfung: auf Wirksamkeit

Prüfer: Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte

Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehler-spannungs-Schutzschalter

- in stationären Anlagen
- in nichtstationären Anlagen

Prüffrist: 6 Monate / arbeitstäglich

Art der Prüfung: auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung

Prüfer: Benutzer

Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Anlage/ Betriebsmittel

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt) 

Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen 

Anschlussleitungen mit Stecker 

bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss

Prüffrist Richt- und Maximal-Werte

Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate.

Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.

Maximalwerte: Auf Baustellen in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr,  in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre.

Art der Prüfung

auf ordnungsgemäßen Zustand 

Prüfer

Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Personen 

Dokumentation des E-Check in der Zahnarztpraxis

Wie bei anderen Wartungs- und Prüfpflichten gilt auch für den E-Check: Als Praxisbetreiber müssen Sie nachweisen können, dass sowohl die Fristen eingehalten, als auch die vorgeschriebenen Checks durchgeführt wurden.

Dafür eignet sich ein Prüfprotokoll, das Sie nicht nur sorgfältig führen, sondern auch ebenso sorgfältig aufbewahren bzw. speichern sollten – mindestens bis zur nächsten Prüfung.

Besser ist es allerdings, das Protokoll länger vorzuhalten, optimalerweise mindestens ein Jahrzehnt. Dafür sprechen zwei Gründe: Zum einen können Sie im Fall eines Schadens nachweisen, dass der E-Check stets vorgenommen wurde, zum anderen haben Sie auch bei einer Praxisbegehung den Nachweis zur Hand.

Um sicherzustellen, dass die Checks regelmäßig stattfinden und somit auch das Prüfprotokoll lückenlos bleibt, können Sie einen Recall in Ihrem Qualitätsmanagement anlegen. Der Technische Service bietet Ihnen auf Wunsch einen zuverlässigen Recall-Service an, auch über den E-Check hinaus.

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vom 03.06.2022
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