Wie bei anderen Wartungs- und Prüfpflichten gilt auch für den E-Check: Als Praxisbetreiber müssen Sie nachweisen können, dass sowohl die Fristen eingehalten, als auch die vorgeschriebenen Checks durchgeführt wurden.
Dafür eignet sich ein Prüfprotokoll, das Sie nicht nur sorgfältig führen, sondern auch ebenso sorgfältig aufbewahren bzw. speichern sollten – mindestens bis zur nächsten Prüfung.
Besser ist es allerdings, das Protokoll länger vorzuhalten, optimalerweise mindestens ein Jahrzehnt. Dafür sprechen zwei Gründe: Zum einen können Sie im Fall eines Schadens nachweisen, dass der E-Check stets vorgenommen wurde, zum anderen haben Sie auch bei einer Praxisbegehung den Nachweis zur Hand.
Um sicherzustellen, dass die Checks regelmäßig stattfinden und somit auch das Prüfprotokoll lückenlos bleibt, können Sie einen Recall in Ihrem Qualitätsmanagement anlegen. Der Technische Service bietet Ihnen auf Wunsch einen zuverlässigen Recall-Service an, auch über den E-Check hinaus.