Dentale Altgeräte wie Behandlungseinheiten müssen nach den Vorgaben des ElektroG über einen Entsorgungsfachbetriebe entsorgt werden. Dieser muss als Erstbehandlungsanlagen zertifiziert sein. Das bedeutet, die Geräte werden dort vor der Entsorgung nter strengen gesetzlichen Auflagen händisch zerlegt, kontaminierte Bauteile werden fachgerecht behandelt.
Die Vorgaben zur Entsorgung haben sich Anfang 2022 nochmal deutlich verschärft, denn der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass schadstoffhaltige oder kontaminierte Bauteile bei der Demontage und Behandlung nicht zerstört und Schadstoffe nicht in die zu verwertenden Materialströme eingetragen werden.
Weder der lokale Sperrmüll noch der Schrotthändler vom Stadtrand haben die Genehmigung, um als Erstbehandlungsanlage potentiell kontaminierte Elektrogeräte zu entsorgen. Einen entsprechend zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb findet man beispielsweise über seinen Fachberater oder Techniker.