Darlehen und Leasing unterscheiden sich auch steuerlich – vor allem darin, wann die jeweiligen Aufwendungen berücksichtigt werden können. Welche Finanzierung besser passt, hängt unter anderem davon ab, wie viel Liquidität die Praxis zur Verfügung hat und wie sich ihre Steuerlast entwickelt.
Bei einer Darlehensfinanzierung erwirbt die Praxis das Wirtschaftsgut. Steuerlich wirken sich insbesondere die Abschreibung sowie die Finanzierungskosten aus. Durch den Investitionsbooster können bestimmte Investitionen degressiv abgeschrieben werden, sodass in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge möglich sind.
Beim Leasing werden die vereinbarten Leasingzahlungen grundsätzlich als Aufwand berücksichtigt. Je nach Vertragsgestaltung kann zusätzlich eine Leasingsonderzahlung vorgesehen sein. Dadurch kann sich die zeitliche Verteilung der steuerlich relevanten Aufwendungen deutlich von einer Darlehensfinanzierung unterscheiden.
Ein höherer steuerlicher Aufwand im Investitionsjahr bedeutet deshalb nicht automatisch, dass eine Finanzierungsform insgesamt günstiger ist. Entscheidend sind auch Laufzeit, Gesamtkosten und die finanzielle Situation der Praxis.