Investitionen Zahnarztpraxis zum Jahresende planen

Investitionen zum Jahresende: Was Zahnarztpraxen 2026 prüfen sollten

Kategorie: Finanzen und Versicherungen
Finanzierungsberatung anfragen
Zum Jahresende stellt sich für viele Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber die Frage: Welche ohnehin geplanten Investitionen sollten noch 2026 umgesetzt werden – und wann ist es sinnvoller, bis 2027 zu warten? Finanzexperte Michael Hage erklärt, worauf es dabei steuerlich und bei der Finanzierung ankommt.

Warum sich der Finanzcheck vor Jahresende lohnt

Wer diese Fragen rechtzeitig mit seinem Steuerberater klärt, kann Investitionen in der Zahnarztpraxis besser planen. Denn steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten können den Zeitpunkt und die Finanzierung einer geplanten Anschaffung beeinflussen. Sie sollten aber nicht der Grund dafür sein, überhaupt zu investieren. Entscheidend ist zunächst, was die Praxis tatsächlich braucht und was wirtschaftlich sinnvoll ist.

Deshalb empfiehlt Finanzexperte Michael Hage, geplante Investitionen frühzeitig mit dem Steuerberater zu besprechen und dabei auch die finanzielle Situation der Praxis im Blick zu behalten.

Welche Investitionen stehen in der Zahnarztpraxis ohnehin an?

Am Anfang steht nicht die Frage nach dem Steuervorteil, sondern nach dem tatsächlichen Bedarf: Welche Anschaffungen oder Modernisierungen sind ohnehin geplant? Wo besteht Handlungsbedarf – etwa bei Geräten, Digitalisierung, Räumen oder Praxisabläufen?

Eine Investition sollte sich nicht allein deshalb rechnen müssen, weil sie steuerliche Vorteile bietet. Steht eine Anschaffung ohnehin an, lohnt sich aber der Blick auf den richtigen Zeitpunkt und die passende Finanzierung.

Entscheidend ist nicht, zum Jahresende noch möglichst viel zu investieren. Sinnvoll ist es, ohnehin geplante Investitionen frühzeitig mit Blick auf die wirtschaftliche Situation, Liquidität und steuerlichen Möglichkeiten der Praxis zu prüfen.

– Michael Hage
Henry Schein Financial Services

Noch 2026 investieren oder auf 2027 verschieben?

Ob eine geplante Investition noch 2026 oder besser 2027 umgesetzt wird, hängt von der Situation der jeweiligen Praxis ab. Entscheidend sind unter anderem die wirtschaftliche Situation der Praxis, die voraussichtliche Steuerbelastung, die vorhandene Liquidität und die gewählte Finanzierungsform.

Auch der Zeitpunkt der Investition kann steuerlich eine Rolle spielen. Bei einer Anschaffung über Darlehen wirkt sich beispielsweise die Abschreibung im Investitionsjahr nur zeitanteilig aus. Wer eine größere Investition zum Jahresende plant, sollte deshalb frühzeitig mit seinem Steuerberater klären, welche steuerliche Wirkung 2026 tatsächlich noch erzielt werden kann und welche Auswirkungen sich für die Folgejahre ergeben.

Gleichzeitig sollten praktische Faktoren wie Lieferzeiten und der geplante Zeitpunkt der Inbetriebnahme berücksichtigt werden.

Was bedeutet der Investitionsbooster für Praxisinvestitionen?

Mit dem sogenannten Investitionsbooster können bestimmte Investitionen degressiv abgeschrieben werden. Das bedeutet: In den ersten Jahren nach der Anschaffung können höhere Abschreibungsbeträge steuerlich berücksichtigt werden als bei einer gleichmäßigen linearen Abschreibung.

Für Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber kann das insbesondere dann relevant sein, wenn ohnehin größere Investitionen anstehen. Für Investitionen im Jahr 2026 können bis zu 30 Prozent des jeweiligen Restbuchwerts degressiv abgeschrieben werden. Erfolgt die Anschaffung erst im Laufe des Jahres, wird die Abschreibung im ersten Jahr zeitanteilig berücksichtigt.

Investitionsbooster 2026 für Investitionen in der Zahnarztpraxis
Ob und in welchem Umfang der Investitionsbooster im konkreten Fall sinnvoll genutzt werden kann, sollte mit dem Steuerberater geklärt werden. Neben der steuerlichen Wirkung sind auch Liquidität, Investitionszeitpunkt und die wirtschaftliche Planung der Praxis zu berücksichtigen.

Darlehen oder Leasing: Was macht zum Jahresende den Unterschied?

Darlehen und Leasing unterscheiden sich auch steuerlich – vor allem darin, wann die jeweiligen Aufwendungen berücksichtigt werden können. Welche Finanzierung besser passt, hängt unter anderem davon ab, wie viel Liquidität die Praxis zur Verfügung hat und wie sich ihre Steuerlast entwickelt.

Bei einer Darlehensfinanzierung erwirbt die Praxis das Wirtschaftsgut. Steuerlich wirken sich insbesondere die Abschreibung sowie die Finanzierungskosten aus. Durch den Investitionsbooster können bestimmte Investitionen degressiv abgeschrieben werden, sodass in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge möglich sind.

Beim Leasing werden die vereinbarten Leasingzahlungen grundsätzlich als Aufwand berücksichtigt. Je nach Vertragsgestaltung kann zusätzlich eine Leasingsonderzahlung vorgesehen sein. Dadurch kann sich die zeitliche Verteilung der steuerlich relevanten Aufwendungen deutlich von einer Darlehensfinanzierung unterscheiden.

Ein höherer steuerlicher Aufwand im Investitionsjahr bedeutet deshalb nicht automatisch, dass eine Finanzierungsform insgesamt günstiger ist. Entscheidend sind auch Laufzeit, Gesamtkosten und die finanzielle Situation der Praxis.

 

Beispielrechnung: 50.000 Euro Investition zum Jahresende

Wie sich Darlehen und Leasing steuerlich unterschiedlich auswirken können, zeigt eine vereinfachte Modellrechnung von Henry Schein Financial Services. Verglichen werden die Finanzierung einer Behandlungseinheit im Wert von 50.000 Euro über ein Darlehen mit Nutzung des Investitionsboosters und ein XXL-Leasing. Beide Varianten werden über einen Zeitraum von 60 Monaten betrachtet.

Investitionen Zahnarztpraxis

Auch prüfen: Förderung für Digitalisierung

Wer in die Digitalisierung seiner Praxis investiert, sollte auch mögliche Förderprogramme prüfen. Mit dem ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW (Programm 511) können Unternehmen und Freiberufler unter bestimmten Voraussetzungen Investitionen in Digitalisierung finanzieren.

Nicht jede Anschaffung ist automatisch förderfähig. Entscheidend sind das konkrete Digitalisierungsvorhaben und die jeweils geltenden Programmbedingungen. Wichtig: Die Förderung muss über einen Finanzierungspartner vor Beginn des Vorhabens beantragt werden.

Ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, klären Sie am besten frühzeitig mit Ihrem Finanzierungspartner.

Jahresend-Check: 5 Fragen für Praxisinhaber

Bevor Sie eine Investitionsentscheidung treffen, sollten Sie gemeinsam mit dem Steuerberater einige zentrale Fragen klären:

1. Wie hoch ist meine voraussichtliche Steuerbelastung für 2026?

Eine realistische Einschätzung der steuerlichen Situation ist die Grundlage für die weitere Investitions- und Finanzierungsplanung.

2. Welche Investitionen stehen ohnehin an?

Prüfen Sie, welche Anschaffungen, Modernisierungen oder Reparaturen tatsächlich notwendig oder bereits geplant sind. Der betriebliche Bedarf sollte bei der Entscheidung im Vordergrund stehen.

3. Soll die Investition noch 2026 oder erst 2027 erfolgen?

Lassen Sie prüfen, welche steuerlichen Auswirkungen der Investitionszeitpunkt hat. Berücksichtigen Sie dabei auch praktische Faktoren wie Lieferzeiten und den geplanten Zeitpunkt der Inbetriebnahme.

4. Welche Finanzierungsform passt zu meiner Situation?

Darlehen und Leasing unterscheiden sich hinsichtlich Liquiditätswirkung, Kosten und steuerlicher Behandlung. Welche Variante sinnvoll ist, hängt von der individuellen wirtschaftlichen Situation der Praxis ab.

5. Welche weiteren steuerlichen oder finanziellen Möglichkeiten sollte ich prüfen?

Klären Sie beispielsweise, ob der Investitionsbooster genutzt werden kann und ob für geplante Digitalisierungsvorhaben Fördermöglichkeiten infrage kommen.

Jahresend-Check 2026 für Ihre Praxis
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vom 23.09.2026
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