Eine frühzeitige Modernisierung in den Jahren vor dem Praxisverkauf lohnt sich für Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber in mehrfacher Hinsicht. Michael Hage, Leiter Henry Schein Financial Services, erläutert, wie man den optimalen Zeitpunkt für die Investition bestimmt und welche Finanzierungsform die größten steuerlichen Vorteile bietet.
Wer seine Zahnarztpraxis gut verkaufen möchte, der muss frühzeitig anfangen, die Abgabe vorzubereiten. Der heutige Markt ist angespannt und die Ansprüche junger Gründer sind hoch.
Um Kaufinteressenten von einer Praxis zu überzeugen, muss der Inhaber oder die Inhaberin ein überzeugendes Gesamtpaket bieten.
Die Wirtschaftlichkeit der Zahnarztpraxis ist ein zentraler Faktor. Dazu gehört auch eine zeitgemäße Ausstattung mit modernen Geräten. Empfehlenswert ist daher, bereits fünf bis zehn Jahre vor Abgabe zu prüfen, welche Modernisierungen sinnvoll sind.
Sobald klar ist, was angeschafft werden soll, stellen sich aus wirtschaftlicher Sicht vor allem zwei Fragen:
Zu welchem Zeitpunkt sollte ich investieren, um den Praxiswert maximal zu erhöhen?
Mit welcher Finanzierungsform nutze ich in den Jahren vor dem Verkauf steuerliche Vorteile optimal aus?
Der ideale Zeitpunkt für Investitionen vor dem Praxisverkauf
Der Praxiswert lässt sich bestmöglich erhöhen, wenn die Objekte zum Verkaufsdatum möglichst jung sind. Daher sollten sie erst in den letzten Jahren angeschafft werden – erfahrungsgemäß ist etwa fünf Jahre vor Abgabe der ideale Zeitpunkt.
Die optimale Finanzierungsform, um vor dem Praxisverkauf Steuern zu sparen
Geht es um die Finanzierungsform, kommt manchen Zahnärzten möglicherweise zunächst das Darlehen in den Sinn. Doch aus steuerlicher Sicht ist das in der Regel eine ungünstige Entscheidung, unter anderem weil man so lediglich die derzeit ohnehin sehr niedrigen Zinsen steuerlich geltend machen kann.
Darlehen und Kauf bringen Nachteile
Der größte Nachteil des Darlehens ist die lange Abschreibungsdauer von meist acht bis zehn Jahren. Um die Objekte komplett abzuschreiben und so den vollen Steuervorteil zu nutzen, müssen Sie die Anschaffungen bereits sehr früh tätigen. Daraus folgt zwangsläufig: Zum Verkaufszeitpunkt ist die Ausstattung bereits älter – der Praxiswert sinkt.
Diesen Wertverlust können Sie zwar vermeiden, indem Sie die Investition erst fünf Jahre vor Praxisabgabe tätigen. Doch in diesem Fall verschenken Sie den Steuervorteil der verbleibenden Abschreibungsdauer (siehe Grafik). Vor diesem Hintergrund ist im Übrigen auch der Kauf in der Regel nicht zu empfehlen – denn die Abschreibungszeiträume sind genauso lang wie beim Darlehen.
Leasing vereint Steuervorteile und Wertsteigerung
Für die Investitionen vor Praxisabgabe eignet sich häufig Leasing in der Zahnarztpraxis. Jedes Objekt lässt sich über eine Laufzeit von fünf Jahren leasen. So können Sie den vollen Investitionsbetrag absetzen und alle Steuervorteile nutzen.
Danach können Sie die Praxis zu einem höheren Preis verkaufen, denn die moderne Ausstattung wirkt auf Interessenten attraktiver.
Bei voraussichtlich hoher Steuerlast im Jahr der Anschaffung lohnt es sich möglicherweise, eine Leasingsonderzahlung zu tätigen. So können Sie Ihre Steuerlast zusätzlich reduzieren. In Kombination mit der Leasingrate lassen sich bis zu 40 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen - und wenn Sie bilanzieren immerhin bis zu 20 Prozent.
– Michael Hage Leiter Henry Schein Financial Services
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