Regal mit Testgeräten für MTK und STK

MTK und STK: Pflicht-Geräteprüfungen in der Zahnarztpraxis

Kategorie: Technischer Service
Jetzt Information anfragen
Sie sind als Praxisinhaber gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßige Wartungen und Prüfungen Ihrer Praxisgeräte durchführen zu lassen. Zu diesen Pflichtprüfungen gehören auch MTK und STK, die Messtechnische Kontrolle und die Sicherheitstechnische Kontrolle. Für welche Geräte diese Prüfungen erforderlich sind und was Sie sonst noch über Geräteprüfungen in der Zahnarztpraxis wissen müssen, erfahren Sie hier.

Vorgaben für die verschiedenen Kontrollen, die Ihre Geräte regelmäßig durchlaufen müssen, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, finden sich unter anderem in der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV). Als Betreiber sollten Sie sich unbedingt mit diesen Vorgaben zur Gerätekontrolle auseinandersetzen, um im Fall des Falles auf der sicheren Seite zu stehen.

Inhaltsübersicht

Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) in der Zahnarztpraxis

Mithilfe der Sicherheitstechnischen Kontrolle (STK) sollen technische Störungen oder Defekte verhindert werden, durch die Patienten oder Mitarbeiter zu Schaden kommen könnten. Deshalb schreibt die MPBetriebV in § 11 eine wiederkehrende Sicherheitsprüfung von diversen Geräten vor.

Dazu zählen unter anderem Hochfrequenz-Chirurgiegeräte, Dentallaser, chirurgische Laser und elektrische Pulpenprüfer. Eine Übersicht aller zu prüfenden Geräte finden Sie in Anlage 1 der MPBetreibV.

Die genauen Schritte der STK sowie die jeweiligen Prüfintervalle gibt in der Regel der Hersteller vor. Sind in den Herstellerangaben jedoch keine Informationen zur Prüffrist zu finden – wird eine STK aber auch nicht explizit ausgeschlossen –, gilt eine Frist von maximal zwei Jahren.

Ausgeführt werden darf die Sicherheitstechnische Kontrolle übrigens nur von Personen, die Ihnen durch ihre spezielle Ausbildung, Kenntnisse oder Erfahrungen eine Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung geben können. Bei den Dentaltechnikern von Henry Schein können Sie sich darauf verlassen.

Dies müssen Sie im Zweifel auf Verlangen der zuständigen Behördeaber  auch nachweisen. Deshalb sollten Sie den Ablauf samt Prüfer und die Ergebnisse der STK unbedingt im Gerätebuch Ihrer Praxis protokollieren.

Messtechnische Kontrolle (MTK Prüfung) in der Zahnarztpraxis

Ziel der Messtechnischen Kontrolle (kurz: MTK Prüfung) in der Zahnarztpraxis ist es, die Messgenauigkeit der angewendeten Medizinprodukte sicherzustellen (§ 14 MPBetreibV). Das erfolgt zum Beispiel über das Eichen und Kalibrieren der Geräte.

In Anlage 2 der MPBetreibV finden Sie eine Liste aller Messgeräte, die einer MTK unterzogen werden müssen (wie zum Beispiel Thermometer oder Blutdruckmessgerät) sowie die hierfür festgelegten Fristen. Und auch die MTK ist nur von qualifiziertem Personal durchzuführen, das zusätzlich bei der zuständigen Eichbehörde angezeigt ist.

Auszug aus der MPBetreibV Anlage 2:

  • Medizinische Elektrothermometer: Nachprüffrist 2 Jahre
  • Infrarot-Strahlungsthermometer: Nachprüffrist 1 Jahr
  • Messgeräte zur nichtinvasiven Blutdruckmessung: Nachprüffrist 2 Jahre

Auch die Frequenz der Messtechnischen Kontrolle richtet sich in erster Linie nach den Herstellerangaben. Hat der Hersteller nichts vorgegeben, gelten die Intervalle aus Anlage 2 MPBetreibV. Spätestens ist die MTK aber alle 24 Monate vorzunehmen.

Geräteprüfungen in der Zahnarztpraxis einhalten

Als Betreiber von Medizinprodukten sind Sie dazu verpflichtet, die Vorgaben der Medizinproduktegesetze hinsichtlich MTK und STK einzuhalten. Tun Sie dies nicht, kann das haftungsrechtliche Konsequenzen für Sie bedeuten. 

In der Regel empfiehlt es sich, im Praxisteam eine klare Verantwortlichkeit für die Organisation der Geräteprüfung  zu benennen. Zusätzlich helfen Erinnerungen, etwa im Praxiskalender, denn die rechtzeitige Organisation der  Prüftermine geht im Praxisalltag schnell unter.  

Zahn

Geräteprüfung immer im Blick mit einem digitalen Gerätebuch

Neben dem laufenden Praxisbetrieb ist es allerdings häufig nicht leicht, den Überblick über Wartungs- und Prüftermine zu behalten. Hier kann Ihnen ein digitales Gerätebuch unter die Arme greifen.

Die Gerätebuch-Software von DOCma® managt alle erforderlichen Wartungen und Kontrollen und erinnert Sie an die anstehenden Termine. Gleichzeitig werden Ihnen alle voraussichtlich anfallenden Kosten übersichtlich angezeigt. Das Gerätebuch ist Teil des DOCma® Systems, das Ihnen hilft, die Vorgaben von MDR und MPBetreiV akkurat einzuhalten und alles genauestens zu dokumentieren.

4 wichtige Punkte, wie Ihnen das DOCma® Gerätebuch in Sachen Geräteprüfung weiterhilft:

  • Bewährt bei Praxisbegehungen
  • Erinnerung an alle gesetzlichen Prüffristen
  • Lückenlose Dokumentation für Ihre Sicherheit
  • Anfallende Kosten auf einen Blick
Mehr zu DOCma®

FAQs – Häufig gestellte Fragen zu MTK und STK

Fragen zum Thema Geräteprüfung? Jetzt kontaktieren!
Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Checkboxen

Jetzt immer up to date bleiben!

  • Veranstaltungen und Fortbildungsangebote
  • Exklusive Angebote und Services von Henry Schein
  • Trends und Produktneuheiten für Praxis und Labor

Die angegebenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Anfrage verwendet. Hierfür kann es erforderlich sein, dass Daten an andere Unternehmen weitergegeben werden, die für uns im Auftrag tätig werden (z.B. Lettershops). Weiterhin nehmen wir diese Daten zur besseren Anfragenabwicklung in unsere interne Kundendatenbank auf. Weitere Informationen zum Datenschutz bei Henry Schein finden sich unter Datenschutz.

vom 26.04.2022
Ähnliche Beiträge
Wartungsverträge Zahnarztpraxis
Wartungsverträge bringen Sicherheit: die fachgerechte Wartung von Praxisgeräten wird nicht nur erledigt und dokumentiert, sondern auch vom Technischen
Reparatur eines Hand- und Winkelstücks
Die richtige Pflege von Hand- und Winkelstücken sorgt nicht nur für die Leistungsfähigkeit und Sicherheit dieser Instrumente, sondern trägt auch wesentlich
TEchnischer Service Zahnarztpraxis
Wenn die Behandlungseinheit streikt, geht nichts mehr in der Praxis. Wir haben einen Techniker begleitet und zeigen in der nachfolgenden Reportage einen
Jetzt immer up to date bleiben!
Wer keine Informationen verpassen will, kann sich für den Henry Schein Newsletter registrieren, der neben tagesaktuellen Angeboten auch immer die neuesten Berichte direkt in die Postfächer der Abonnenten bringt.