Hygiene implantologische Praxis

Hygiene-Anforderungen in der implantologischen Praxis

Kategorie: Hygiene
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Eine implantologische Praxis muss ebenso wie alle kiefer- oder oralchirurgischen Praxen besondere Hygiene-Standards erfüllen. Hygiene-Spezialist Otto Wiechert nennt die wichtigsten Anforderungen.

Was viele Zahnärzte nicht wissen: Diese besonderen Anforderungen an die Hygiene gelten bereits für jede Praxis, in der nur gelegentlich unkomplizierte Implantationen vorgenommen werden.

Rein rechtlich wird zwar kein Unterschied zwischen implantologisch tätigen Praxen und anderen Zahnarztpraxen gemacht. Die Abläufe des Hygiene-Managements sind ebenfalls grundsätzlich gleich. Dennoch gibt es besondere Hygiene-Anforderungen in Bezug auf die Aufbereitung, die Räumlichkeiten, die Geräte und die Ausbildung des Personals, die jede Praxisinhaberin und jeder Praxisinhaber kennen sollte – auch wenn die Implantologie nicht der Behandlungsschwerpunkt der Praxis ist.

Diese 8 Hygiene-Anforderungen für die implantologisch tätige Praxis sollten Sie kennen

Otto Wiechert, Hygiene-Spezialist bei Henry Schein hat für Sie zusammengefasst, auf welche acht Punkte Sie besonders achten sollten und welche Schwerpunkte bei behördlichen Begehungen zu erwarten sind.

1. Ausbildung des Teams

Um diese Anforderungen an Personal und Einrichtung der Praxis zu erfüllen, ist oft eine nicht unerhebliche Investition erforderlich. Das beginnt bereits mit der Ausbildung des Teams. Zahnmedizinische Fachangestellte, die mit der Aufbereitung betraut werden, sollten mindestens den Sachkundelehrgang nachweisen können, besser noch die Fachkunde I.

2. Anforderungen an den Aufbereitungsraum

Der Aufbereitungsraum sollte neben den allgemeinen Anforderungen dem erweiterten Bedarf bei vorwiegend „Kritisch B“ klassifizierten Instrumenten entsprechen. Größe und Einteilung des Steri-Raums müssen dem Aufbereitungs-Volumen nach Implantationen angepasst sein, auch wenn diese Menge nur an wenigen Tagen im Monat anfällt.

Räume unter zehn Quadratmetern sind grundsätzlich ungeeignet, da ein übersichtliches und rationelles Arbeiten nicht möglich ist. Auch eine zusätzliche Nutzung des Aufbereitungsraumes als Lager oder für andere Arbeiten sollten grundsätzlich ausgeschlossen werden.

3. Klassifikation der Produkte

Eine besondere Aufmerksamkeit bei der Aufbereitung in der Implantologie gilt der Klassifikation der Produkte. Die Klassifizierung hängt grundsätzlich sowohl von der Beschaffenheit des Medizinprodukts als auch vom Anwendungsbereich in der Praxis ab. Entsprechend schauen die Behördenvertreter in implantologisch tätigen Praxen bei Begehungen gerne besonders genau hin.

Die unterschiedliche Bewertung wird unter anderem bei der Aufbereitung von Turbinen, Winkelstücken und auch Spitzen und Sonden deutlich. Diese sind Hohlkörper, daraus ergeben sich erhöhte Anforderungen an die Aufbereitung. Kommen diese Instrumente während einer Implantation zum Einsatz fallen sie automatisch in die Kategorie B.

4. Maschinelle Aufbereitung

Eine maschinellen Reinigung und Desinfektion ist in diesem Fall der einzig richtige Weg. Während also die maschinelle Aufbereitung im Thermodesinfektor (DIN EN ISO 15883) für aller Praxen empfehlenswert ist, wird sie für implantologische Praxen unumgänglich. Ideal für Turbinen, Winkelstücke, Spitzen und Sonden sind Geräte, die mehr leisten als nur die Desinfektion.

Eine Lösung ist der DAC Universal. Dieses Gerät reinigt, desinfiziert und pflegt (bei Bedarf) in einem Vorgang. Eine anschließende Verpackung nach aktueller Norm EN ISO 11607-2 (Revision 2015) sowie die Durchführung der Sterilisation mit einem Dampfsterilisator Typ B (DIN EN ISO 13060) sind natürlich Standard.

Die Alternative dazu ist der Careclave. Hier ist die maschinelle Aufbereitung von Hand- und Winkelstücken direkt in einen vollwertigen Autoklaven integriert. Die Vorteile: Ein Gerät weniger im Sterilisationsraum, weniger Kosten und effiziente Prozesse.

5. Instrumentenorganisation

Ebenfalls ist der Einsatz von Container-Systemen für die Instrumentenorganisation bei den chirurgischen Eingriffen besonders empfehlenswert. Die Kombination aus Waschsieb und Container mit Teflon-Dauerfiltern ist hier verfahrenstechnisch das Optimum. Waschsiebe und Container lassen sich mit fest verbundenen Barcodeschildern bestücken. So ist ein durchgängiger Nachweis bei der Desinfektion möglich.

Ein positiver Nebenaspekt ist die Wirtschaftlichkeit. Denn durch Waschsiebe wird der Be- und Endladevorgang des Desinfektors erheblich verkürzt, die Aufbereitungskosten sinken.

6. Einsatz von Einmalprodukten

Doch selbst moderne vollautomatische Autoklaven und andere Lösungen haben Grenzen bei der sterilen Aufbereitung von „Kritisch B“-klassifizierten Medizinprodukten. Ein Beispiel ist der innengekühlte Bohrer. Dieser ist für den knochenschonenden Einsatz eine optimale Lösung.

Zu beachten ist aber, dass diese Bohrer quasi zu Einmalprodukten werden, sobald sie in der Chirurgie eingesetzt werden. Eine sterile Aufbereitung dieser Bohrer ist nach Einschätzung der meisten Experten technisch nicht möglich, sie sollten deshalb nach jedem Einsatz entsorgt werden.

Grundsätzlich sollte bei implantologischen Eingriffen wo möglich zu Einmalprodukten gegriffen werden, da sie mehr Sicherheit bieten. Bei der Schutzkleidung haben sich OP-Sets aus Einmal-Schürzen, -Kittel und -Hauben bereits weitestgehend durchgesetzt, aber auch andere Produkten sind als Einmalartikel verfügbar. Einmalprodukte sind nicht nur hygienischer, sie sind auch wirtschaftlicher, da die aufwändige Reinigung und Desinfektion entfällt.

7. Dokumentation der Aufbereitungsprozesse

Ein weiterer wichtiger und häufig unterschätzter Bereich der Praxishygiene ist die Dokumentation der Aufbereitungsprozesse. Zahnarztpraxen sind laut Medizinproduktegesetz (MPG) verpflichtet, alle Prozesse des Sterilgutmanagements detailliert zu dokumentieren. Die Einhaltung der Vorgaben wird in immer mehr Bundesländern durch MPG-Prüfungen kontrolliert.

Die digitale Dokumentation ist quasi alternativlos, denn die manuelle Dokumentation erfordert einen fast unzumutbar hohen Aufbereitungsprozesse. Denn im Bereich der Implantologie werden häufig aufwendige und kostenintensive Arbeiten ausgeführt. Wenn es zu Regressansprüchen des Patienten kommen Aufwand bei nachweislich hoher Fehlerquote.

Gerade bei implantologischen Praxen ist die eigene Rechtssicherheit ein zusätzliches Argument für die digitale Dokumentation der sollte, haftet ein Praxisinhaber im Zweifelsfall persönlich. Seit der Beweislastumkehr (2006) ist vor allem bei privatrechtlichen Forderungen eine lückenlose Dokumentation des Sterilgutes unerlässlich.

8. Dokumentenmanagement

Jeder Schritt, also Reinigung, Desinfektion, Verpackung und Sterilisation, wird als Charge dokumentiert und freigegeben. Eine spezielle Dokumentenmanagement-Software wie DOCma® ermöglicht, dass die Dokumente verschlüsselt und unveränderbare gespeichert werden.

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Nach der Sterilisation und Endfreigabe erfolgt die Erstellung eines Etiketts zur Kennzeichnung des Sterilgutes. Dieses Etikett enthält alle Angaben vom Barcode über die Chargen Nummer bis zum Verfallsdatum.

Nach der Behandlung werden die genutzten Instrumente mit einem Scanner dem Patienten zugeordnet. Es ist zu empfehlen in diesem Arbeitsschritt gleich weitere Daten wie das bei der Behandlung anwesende Personal, das eingesetzte Material oder spezielle Anwendung ebenfalls zu dokumentieren. Auch diese Daten können per Scanner schnell und einfach erfasst werden und dienen zur Vervollständigung der Dokumentation.

Die rechnergestützte Datenerfassung plus Barcode-Scanner reduziert den Aufwand für ein regelkonformes Sterilgut-Management in der Regel auf zehn bis 15 Sekunden und die Fehlerquote auf nahezu null. Zugleich erreicht der Betreiber der Praxis eine vollständige Dokumentation.

Von Otto Wiechert, Vertriebsmanager Hygiene bei Henry Schein Dental Deutschland

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vom 06.05.2019
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