Welche Auswirkungen hat das Konjunkturpaket 2020 der Bundesregierung konkret auf Investitionen in Zahnarztpraxen? Insbesondere die Mehrwertsteuersenkung und die Änderungen bei der Abschreibung sind hier relevant. Die nachfolgenden Punkte sollten Praxisinhaber kennen.
Das Konjunkturpaket 2020 (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) enthält verschiedene steuerliche Änderungen, mit denen die Investitionsfreude in Deutschland gesteigert werden soll. Auch Inhaber von Zahnarztpraxen können von diesen Maßnahmen profitieren, wenn sie in der nächsten Zeit in Ihre Praxis investieren. Die Wahl der Finanzierungsform sollte dabei aber genau überlegt sein.
Die einfachste und direkteste steuerliche Maßnahme ist die Senkung der Mehrwertsteuer. Die Bundesregierung hat den Mehrwertsteuersatz von 19 % auf 16 % gesenkt – das ist bei kleinen Einkäufen nur ein Centbetrag, bei großen Investitionssummen kann es aber durchaus einige Hundert Euro ausmachen.
Voraussetzung ist in jedem Fall ein Lieferzeitpunkt zwischen 1. Juli und 31. Dezember 2020. Wichtig sind aber weitere Besonderheiten: Die Mehrwertsteueränderung hat keine Auswirkungen im Laborreich. Und bei einer Leasing-Finanzierung profitieren Sie nur bei den Raten zwischen August und Dezember von der niedrigeren Mehrwertsteuer.
Eine weitere Maßnahme im Konjunkturpaket ist die vorübergehende Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für Abnutzung (AfA). Als steuerlicher Investitionsanreiz wird eine degressive AfA mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25 % Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt (§ 7 Abs. 2 EStG).
Eine degressive AfA ist für Unternehmen interessant, die mit Liquiditätsengpässen umgehen müssen. Sie kann bereits unterjährig bei der Festsetzung der Steuervorauszahlung berücksichtigt werden und so Liquiditätsvorteile für die Zahnarztpraxis bringen.
Nicht jeder steuerliche Anreiz aus dem Konjunkturpaket bringt auch in jeder Situation Vorteile. Eine degressive Abschreibung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll. Die Frage, welcher steuerliche Ansatz sich für Ihre Praxis am besten rechnet, hängt von Ihren individuellen Rahmenbedingungen ab.
Neben der Abschreibungsform stellt sich bei Investitionen die Frage nach der Finanzierungsform: Ist eine Leasingfinanzierung oder eine Kreditfinanzierung vorteilhafter? Auch diese Entscheidung sollte entsprechend der individuellen Situation einer Praxis getroffen werden.
Grundsätzlich hängt es zum einen von der erwarteten Steuerlast, zum anderen aber auch von der Liquidität einer Praxis ab, welches Finanzierungsmodell am besten passt. Eine erste Orientierungshilfe bietet die nebenstehende Grafik unserer Finanzierungs-Experten. Um die für Sie optimale Finanzierungsform zu finden, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Steuerberater suchen.
Mehr Informationen finden Sie auch in der nachfolgend verlinkten Broschüre
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Bitte beachten Sie, dass die Inhalte aus diesem Artikel lediglich als Information gelten und vorab mit Ihrem Steuerberater besprochen werden sollten. Unsere Spezialisten von Henry Schein Financial Services beraten Sie anschließend gerne, um die richtige Investitionsform zu finden.