Der Grund: Während sofort bezahlte oder per Kredit finanzierte Geräte über 96 Monate abgeschrieben werden, lässt sich der Zeitraum beim Leasing z.B. von Hygienegräten auf bis zu 48 Monate verkürzen. Auf diesem Wege können jedes Jahr 25 % der Anschaffungskosten (zzgl. Zinsen innerhalb der Leasingrate) steuerlich geltend gemacht werden. Das übersteigt den Effekt der degressiven Abschreibung deutlich, da hier jedes Jahr nur 25% des jährlich sinkenden Restbuchwertes abgeschreiben werden dürfen.
Im Endeffekt können Inhaber und Inhaberinnen einer Zahnarztpraxis beim Leasing also deutlich höhere Beträge abschreiben.
Je mehr es auf das Jahresende zu geht, umso mehr steigen die steuerlichen Vorteile: Sofern Zahnärzte Einnahme-Überschuss-Rechner sind, können sie selbst bei Lieferung im Dezember noch 30 % der Investitionskosten im laufenden Jahr steuerlich geltend machen.
Neben den steuerlichen Vorteil gibt es weitere Aspekte und Angebote, die Leasing-Lösungen für die Zahnarztpraxis immer beliebter machen. Zwei aktuelle Leasing-Modelle gehen in besonderem Maße auf die Anforderungen von Zahnarztpraxen ein.